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Rechtliche Lage

Die Illegalität von Trainsurfen wird durch spezielle Auslegungen von Gesetzen sichergestellt. Da in den Medien die Beschreibung oft nach eigenen Auslegungen erfolgt, versuchen wir hier nun, die rechtliche Lage möglichst abstrakt und objektiv zu beschreiben, und nutzen diese Beschreibung gleichzeitig als Begründung für die Auslegung für den besonderen Fall, dass man als Trainsurfer erwischt wird.

- Gefährlicher Eingriff in den Schienenverkehr

Damit einem Trainsurfer diese Anschuldigung bekommen kann, muss dieser gefährliche Eingriff auch tatsächlich stattgefunden haben. Dazu ist es nötig, dass hierdurch andere Menschen gefährdet worden sind. Hat der Trainsurfer jedoch nur sich selbst gefährdet, trifft dieser Verstoß nicht zu. Bestraft wird dies mit 6 Monaten bis 10 Jahren Haftstrafe.

- Schwarzfahren / Erschleichen von Leistungen

Es sind viele Fälle in Deutschland bekannt, in der Passagiere aus Kostengründen keine Fahrkarte geholt haben, und um der Kontrolle zu umgehen, zu Trainsurfern werden. In Ländern wie Indien ist dies sogar Alltag, doch ist das Strafmaß hierzulande recht hoch, weswegen man sich eine Menge Ärger ersparen kann, indem man auch als Trainsurfer eine Fahrkarte besitzt.

- Ordnungswidrigkeit

Trainsurfen wurde in allen uns bekannten Fällen zumindest als Ordnungswidrigkeit eingestuft. Dann gilt ein Ordnungsgeld von bis zu 50.000 Euro.

- Hausfriedensbruch

Dieser Vorwurf kann gemacht werden, wenn die Anschuldigung gemacht wird, sich unerlaubt Zutritt zu abgesperrten Bereichen verschafft zu machen. Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

- Sachbeschädigung

Diese Sachbeschädigung muss stattgefunden haben. Bei nicht-offensichtlichen Schäden muss dies nachgewiesen werden können. So kann eine gebrochene Achse durch Verschleiß und nicht etwa durch ein auf der Schiene platzierter Stein hervorgerufen worden sein. Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren.

- Polizeieinsatz, Bergungskosten

- Kosten durch Zugverspätungen